Brisantes Urteil GdB- Sozialgericht stoppt schlampige Prüfung und fehlerhafte GdB-Bescheide (rentenbescheid24.de) 

Ein Mensch im Rollstuhl mit einem Ausrufezeichen und dem Text: Fehler GdB- Bescheid
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Für viele Menschen ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von großer Bedeutung, da dieser über steuerliche Vorteile, Nachteilsausgleiche, den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen und andere soziale Vergünstigungen entscheidet. Dennoch kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Antragstellern und den Versorgungsämtern, die nicht selten vor Gericht enden. Ein aufsehenerregendes Urteil zeigt, dass die Behörden ihre Prüfpflichten oft zulasten der Antragsteller vernachlässigen und Sozialgerichte gezwungen sind, die Aufklärungspflichten der Behörden zu übernehmen (Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. April 2020, Aktenzeichen: S 12 SB 3113/19). 

Ein Fall, der in Deutschland eigentlich nicht auftreten sollte. Das Sozialgericht Karlsruhe übt scharfe Kritik an einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung und willkürlichen Entscheidungen durch die Behörden im Zusammenhang mit einem beantragten Grad der Behinderung. 

Der Kläger beantragte, einen höheren GdB anzuerkennen. Die Versorgungsbehörde legte den GdB jedoch nur auf 30 fest. Der Kläger war der Meinung, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weit schwerwiegender seien und legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, da er sich im Alltag erheblich eingeschränkt fühlte. Die Behörde prüfte die vorgelegten medizinischen Unterlagen, holte jedoch kein eigenes Gutachten ein und entschied sich, ausschließlich auf Basis der Aktenlage zu handeln, was zur Ablehnung des Widerspruchs führte. Der Fall landete vor dem Sozialgericht Karlsruhe, weil der Kläger mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden war. 

Mängel in der Sachaufklärung 

Das Sozialgericht stellte fest, dass die Versorgungsbehörde ihrer Pflicht zur gründlichen Ermittlung nicht ausreichend nachgekommen war. Eine Entscheidung allein auf der Grundlage von Befundberichten und Akten ist nicht zulässig, wenn eine ambulante medizinische Begutachtung erforderlich wäre. 

Das Gericht kritisierte insbesondere folgende Punkte: 

  • Es wurde keine umfassende sozialmedizinische Untersuchung durchgeführt
  • Die Gesamtbeeinträchtigung des Klägers wurde nicht hinreichend berücksichtigt
  • Wichtige Beweismittel wurden nicht eingeholt, obwohl sie für die Beurteilung des GdB notwendig gewesen wären
  • Die Versorgungsbehörde in Baden-Württemberg wies systematische Ermittlungsdefizite auf, die nicht durch die Gerichte ausgeglichen werden sollten

Das Gericht verurteilte die Behörde daher, eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung einer medizinischen Begutachtung vorzunehmen. Die Begründung des Urteils machte deutlich, dass das Gericht sich zu Recht nicht als „Verrichtungsgehilfe“ der Behörde sehen wollte und deren gesetzlich festgelegte Aufklärungspflicht nicht übernehmen durfte. Ein Urteil, das sicherlich wie eine Ohrfeige für die Behörde wirken muss. 

Willkürliche Entscheidungen des Landessozialgerichts? 

In seiner Urteilsbegründung griff das Sozialgericht Karlsruhe eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 SB 3637/19) an. In einem ähnlichen Fall hatte das LSG eine Entscheidung getroffen, die das Sozialgericht Karlsruhe als willkürlich bezeichnete. Das Sozialgericht kritisierte, dass der LSG-Richter ohne ausreichende Beweise und ohne eine gründliche medizinische Prüfung entschieden hatte, was als rechtswidrig eingestuft wurde. Denn der GdB darf nicht allein auf Basis der Erfahrung der Richter bestimmt werden – eine fundierte medizinische Einschätzung ist notwendig. Das Sozialgericht stellte klar: 

  • Die richterliche Unabhängigkeit darf nicht auf Kosten der Betroffenen ausgenutzt werden
  • Sozialgerichte sind an die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebunden und dürfen nicht willkürlich davon abweichen

Fehlende Begutachtung: Ein strukturelles Problem der Versorgungsämter? 

Das Sozialgericht Karlsruhe kritisierte die Vorgehensweise der Versorgungsverwaltung des Landes Baden-Württemberg, die häufig auf medizinische Gutachten verzichtet und sich ausschließlich auf Befundberichte von behandelnden Ärzten stützt. Das Sozialgericht bezeichnete diese Praxis als fehleranfällig und ungeeignet. In vergleichbaren Fällen haben Sozialgerichte immer wieder entschieden, dass diese Art der Bearbeitung gegen das Sozialgesetzbuch verstößt. Daher fordern die Gerichte eine gründlichere Prüfung in solchen Fällen. 

Urteil 

  • Die Bewertung des GdB muss alle Einschränkungen des Antragstellers in ihrer Gesamtheit berücksichtigen
  • Ambulante medizinische Gutachten sind häufig unerlässlich, um zu einer gerechten Entscheidung zu kommen. Eine rein auf Akten basierte Entscheidung kann zu fehlerhaften Ergebnissen führen
  • Willkürliche Abweichungen von der bestehenden Rechtsprechung sind unzulässig. Gerichte müssen sich an gültige Urteile halten

Fazit 

Die Feststellung des GdB spielt für viele Menschen eine entscheidende Rolle, um wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten. Das Sozialgericht Karlsruhe verdeutlicht in diesem Urteil, dass eine pauschale Entscheidung ohne ausreichende medizinische Prüfung nicht akzeptabel ist. Betroffene sollten sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren und auf eine faire und gesetzmäßige Feststellung des GdB bestehen. Wer sich aufgrund unzureichender Sachaufklärung falsch eingestuft fühlt, hat gute Chancen, mit einem Widerspruch oder einer Klage erfolgreich zu sein. 

21.03.2025 

Referenz:  
https://rentenbescheid24.de/brisantes-urteil-wegen-gdb-sozialgericht-kritisiert-schlampige-pruefung-durch-behoerde

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