Koalitionspläne: So wollen Union und SPD das Gesundheitswesen reformieren (aerztezeitung.de) 

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In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD auf wegweisende Reformen im Gesundheitswesen verständigt. Die Ärzte Zeitung fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zusammen und erläutert, welche Änderungen geplant sind. 

Union und SPD haben sich darauf verständigt, das Gesundheitswesen umfassend zu reformieren. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz, SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil, CSU-Vorsitzender Markus Söder und SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken haben einen gemeinsamen Plan ausgearbeitet, der auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege basiert. Ein endgültiges Ergebnis wird noch erwartet, da an diesem Wochenende die Spitzenpolitiker der drei Parteien über die Vorschläge der Fach-Arbeitsgruppen beraten. 

Einige Kernpunkte der geplanten Reformen umfassen: 

  1. Ambulante Versorgung: Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems bei freier Arztwahl, besonders für Haus- und Kinderärzte, mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Außerdem wird die Entbudgetierung von Fachärzten in unterversorgten Gebieten angestrebt. 
  1. Honorare: Veränderungen im Honorarsystem der Ärzte, um die Anzahl nicht bedarfsgerechter Arztkontakte zu verringern und die Zugänglichkeit von Patienten zu verbessern. Fachärzte in unterversorgten Gebieten sollen ohne Budgetgrenzen arbeiten können. 
  1. Bereitschaftsdienst und Notfallreform: Einführung von Regelungen zur Sozialversicherungsfreiheit für Ärzte im Bereitschaftsdienst und eine umfassende Notfall- und Rettungsdienstreform. 
  1. Gesundheitsberufe: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Wertschätzung von Pflegekräften sowie eine Vergütung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr. Die Anerkennung ausländischer Ärzte soll vereinfacht werden. 
  1. Bürokratieabbau: Durch ein Bürokratieentlastungsgesetz sollen Dokumentationspflichten und Kontrolldichten verringert werden. Dies betrifft auch den Abbau unnötiger Verwaltungsprozesse. 
  1. Krankenhausreform: Fortführung der Krankenhausreform, insbesondere die Einführung einer qualitativen und bedarfsgerechten Krankenhauslandschaft. Bis 2027 sollen neue Vergütungsregeln angewendet werden. 
  1. Psychotherapie: Verbesserung der psychosomatischen Versorgung und Einführung einer Notversorgung durch Psychotherapeuten. Es werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie im ländlichen Raum vorgesehen. 
  1. Digitalisierung: Die elektronische Patientenakte soll bis 2025 ausgerollt werden, und es sollen Maßnahmen zur Förderung der Telemedizin und Interoperabilität von IT-Systemen im Gesundheitswesen ergriffen werden. 
  1. Finanzierung und Beitragssatz: Der Bund übernimmt die Finanzierung von Kassen-Beiträgen für Bürgergeldempfänger. Auch die soziale Pflegeversicherung soll durch zusätzliche Mittel gestärkt werden. 
  1. Medizinische Versorgungszentren: Das Gesetz zur Regulierung von Investoren in MVZ wird fortgesetzt, um die Qualität der Versorgung zu sichern. 

Diese Reformen zielen darauf ab, die Effizienz und Zugänglichkeit des Gesundheitswesens zu verbessern und gleichzeitig die finanziellen Belastungen für Bürger und Kassen zu verringern. 

30.03.2025 

Referenz: 
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Koalitionsplaene-So-wollen-Union-und-SPD-das-Gesundheitswesen-umkrempeln-457469.html?utm_term=2025-03-26&utm_source=2025-03-26-AEZ_NL_EILMELDUNG&utm_medium=email&tid=TIDP3806004X13F90B27340248989B633C84B004DC93YI4&utm_campaign=AEZ_NL_EILMELDUNG

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