Schwerbehindert mit GdB 50: Diese Vorteile und Geldleistungen ab 2025 (rentenbescheid24.de)

Schild mit einem Rohlstuhlfahrer und dem Text :" Neue Regelungen + Änderungen + Vorteile",
(C) rentenbescheid24.de 

Für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50) gibt es ab 2025 spürbare Verbesserungen. Schwerbehinderte profitieren von diesen im Job, bei der Steuer oder im Alltag. Viele Betroffene wissen leider nicht, welche Rechte ihnen wirklich zustehen. Dieser Beitrag setzt genau an diesen „Wissenslücken“ an. Rechtsanwalt Peter Knöppel gibt einen rechtssicheren Überblick für Betroffene, deren Angehörige und alle diejenigen, die sich recht-und frühzeitig informieren möchten. Der Schwerbehindertenstatus ist mehr als nur ein Eintrag im Schwerbehindertenausweis. Er ist Ausdruck für mehr finanzielle Sicherheit, Gerechtigkeit und ein Stück mehr bessere Lebensqualität. Ein echter Ausgleich für die durch die Schwerbehinderung eingetretenen Nachteile.  

Das bedeutet die Schwerbehinderung mit dem GdB von 50 und genau deshalb ist er so entscheidend. Betroffene gelten ab einem GdB von 50 ganz offiziell nach dem Gesetz als schwerbehindert. Dieser Status eröffnet es ihnen zahlreiche rechtliche Ansprüche und Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Diese können finanzieller als auch sozialer Art sein. Der Grad der Behinderung wird durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt und kann bei Verschlechterung der gesundheitlichen Situation jederzeit neu beantragt oder und erhöht werden. 

Hier die Rechenschritte: 

  • Höhe Altersrente für langjährig Versicherte 
  • Ermittlung Abschlag 
  • Rentenbeginn mit 63, also 4 Jahre vor dem regulären Rentenbeginn am 01.01.2031 
  • Berechnung Abschlag= 4 Jahren = 48 Kalendermonate= pro Kalendermonat vorzeitigen Beginn 0,3% 
  • 48KM x 0,3 = 14,4% 
  • Zugangsfaktor = 0,856 
  • Höhe Monatsrente ab 01.01.2027 
  • 43,5555 EP x 0,856 x 40,79€ = 1.520,79€ 
  • Monatsrente beträgt ab 01.01.2027 für Susi = 1.520,79€ Brutto inklusive 14,4% Abschlag. 

  • Höhe Altersrente für Schwerbehinderte 
  • Ermittlung Abschlag 
  • Rentenbeginn mit 63, also 2 Jahre vor dem regulären Rentenbeginn am 01.01.2029 
  • Berechnung Abschlag= 2 Jahren = 24 Kalendermonate= pro Kalendermonat vorzeitigen Beginn 0,3% 
  • 24KM x 0,3 = 7,2%% 
  • Zugangsfaktor = 0,928 
  • Höhe Monatsrente ab 01.01.2027 
  • 43,5555 EP x 0,928 x 40,79€ = 1.648,71€ 
  • Monatsrente beträgt ab 01.01.2027 für Susi = 1.648,71€ Brutto inklusive 7,2% Abschlag. 

Diese Rechte gelten im Arbeitsleben 

Ein GdB von 50 verändert die arbeitsrechtliche Position von Schwerbehinderten deutlich. Es gelten unter anderem:  

  • Sonderkündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamts möglich
  • Zusatzurlaub: Sie erhalten wenigstens fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. 
  • Schutz vor Mehrarbeit: Schwerbehinderte können Überstunden ablehnen, wenn sie über das normale Maß hinausgehen
  • Förderung am Arbeitsplatz: Ob technische Hilfen, Assistenzen oder Umbauten – das Integrationsamt kann barrierefreie Arbeitsbedingungen bezuschussen

Tipp! Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie nach dem Gesetz entsprechende Ausgleichszahlungen leisten. 

Das bringt ein GdB von 50 steuerlich 
Diese Geldwerten Vorteile können sich Schwerbehinderte mit dem GdB 50 sichern: 

Behinderten-Pauschbetrag: Betroffene Schwerbehinderte können ab einem GdB von 50 jährlich 1.140 Euro Pauschbetrag steuerlich geltend machen. Dies gilt unabhängig von tatsächlichen Kosten. Das kann das zu versteuernde Einkommen senken. 

Fahrtkostenpauschale und Pendlerregelung: Sie können mit dem Merkzeichen wie „G“ oder „H“ zusätzlich Fahrtkosten abrechnen- teilweise unabhängig von der regulären Pendlerpauschale. 

Weitere steuerliche Erleichterungen: Schwerbehinderte mit GdB 50 können auch noch außergewöhnliche Belastungen oder Ausgaben für Hilfsmittel steuerlich geltend machen. Oft lohnt sich deswegen die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. 

Mit GdB 50 früher in den wohlverdienten Ruhestand 

Schwerbehinderte Menschen mit dem GdB 50 können früher in Rente mit oder ohne Abschläge gehen.  Sie müssen mindestens 35 Versicherungsjahre im Rentenkonto nachweisen. Betroffene können mit einem GdB von 50 bereits zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen und das ohne Abschläge. Ein noch früherer Rentenbeginn ist ebenfalls möglich, das führt aber zu Abschlägen und finanziellen Kürzungen in der Altersrente. 

Der Schwerbehindertenausweis ein Dokument mit vielen Vorteilen 

Sie können als Schwerbehinderter den Schwerbehindertenausweisen beantragen. Dieser dient nicht nur als offizieller Nachweis für das Bestehen des GdB 50, sondern bringt auch konkrete Vorteile, wie: 

  • Ermäßigungen in Freizeit, Kultur und Verkehr 
  • Vereinfachte Beantragung von Nachteilsausgleichen 
  • Zugang zu Parkerleichterungen bei Merkzeichen (z. B. „G“ oder „aG“) 
  • Kostenlose oder vergünstigte Nutzung des ÖPNV mit Wertmarke 

Der Staat unterstützt aktiv in der Teilhabe am Arbeitsleben 

Menschen mit Behinderung wollen weiter aktiv am Berufsleben teilnehmen. Damit sie dies auch wirklich können, greifen verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen, wie: 

  • eine Arbeitsassistenz für alltägliche Hilfe im Job 
  • Technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzumbauten 
  • Zuschüsse für Selbstständige mit Behinderung und  
  • eine individuelle Beratung durch Integrationsämter und Sozialträger 

GdB 50 bietet höhere Chancen auf Wohngeld und Sozialwohnung 

Die Schwerbehinderung mit Gdb 50 reicht oft allein nicht zu einem würdevollen Leben aus.  Betroffenen können in Kombination mit einem Pflegegrad von höheren Einkommensgrenzen profitieren. Dadurch steigt deren Chance und erleichterter Zugang auf: 

  • eine Sozialwohnung, 
  • Zuschüsse durch Wohngeld 
  • und weitere Hilfen für behindertengerechtes Wohnen 

Schwerbehinderte können folgendes tun, um sich die benannten Vorteile und Nachteilsausgleiche zu sichern: 

Antrag auf GdB 50 stellen oder überprüfen lassen: Beantragen Sie den GdB beim Versorgungsamt. Falls Sie bereits einen Bescheid haben, prüfen Sie vorher, aber ob eine Neufeststellung wegen Verschlechterung sinnvoll ist. 

Schwerbehindertenausweis beantragen und nutzen: Der Schwerbehindertenausweis kann der Türöffner zu vielen Vergünstigungen und Rechten sein. Stellen Sie bitte den Antrag frühzeitig. 

Beratung suchen: Lassen Sie sich beraten oder nutzen die vielfältigen Informationsquellen im Internet. Sichern Sie sich eine Rechtsberatung durch Sozialverbände, Steuerberater oder versierte Rechtsanwälte. Letztere können auch bei Widerspruch und Klage helfen. 

Der Schwerbehindertenstatus ist mit einem GdB 50 nicht bloß ein rechtlich-abstrakter Begriff. Nein: er kann auch mehr Lebensqualität, Sicherheit im Beruf und finanzielle Vorteile bedeuten.  Ihre Rechte greifen ab nur dann, wenn Sie diese auch kennen. Sie müssen ihre Rechte auch aktiv einfordern. Nutzen Sie ab 2025 die Schwerbehinderung für Ihre selbst bestimmte und finanziell abgesicherte Zukunft! 

07.05.2025 

Referenz:  
https://rentenbescheid24.de/schwerbehindert-mit-gdb-50-diese-vorteile-und-geldleistungen-ab-2025

#crpsselbsthilfe #CRPSgehtallean #chronischeschmerzen #Nervenentgleisung #morbussudeck #ehrenamt #selbsthilfe #gemeinsamstark #chronicpain #pain #crpsawareness #ColorTheWorldOrange #CRPSOrangeDay #reflexdystrophie 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert