Wie wird ein Grad der Behinderung-Schwerbehinderung festgestellt (rentenbescheid24.de)

Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50 – höchstens aber bis 100. Die Feststellung des Grades der Behinderung folgt nur auf einen Antrag. Der Grad der Behinderung kann für den Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wichtig sein. Wie genau der Grad der Behinderung oder Schwerbehinderung festgestellt wird, erläutern wir in dieser kurzen Hintergrundinformation! 

Wie wird ein Grad der Behinderung-Schwerbehinderung festgestellt? Die Feststellung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung erfolgt auf Grundlage Versorgungsmedizin-Verordnung (VersmedV) in der Anlage 2 und den versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Der Grad der Behinderung GdB wird als „Maßeinheit“ verwendet, um die Stärke der Beeinträchtigung in den verschiedenen Lebensbereichen durch eine oder mehrere Behinderungen abzubilden. Der Grad der Behinderung wird von 10 bis 100 in 10er Graden angegeben. Diese sind keine Prozentangaben, obwohl im Volksmund die Behinderung gerne mit Prozenten angegeben wird. Je höher der Wert liegt, umso stärker ist die Beeinträchtigung durch die Behinderung. Man kann allgemein sagen, wer einen GdB 50 hat, ist schwer erkrankt und entsprechend beeinträchtigt. 

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Wie wird ein Grad der Behinderung-Schwerbehinderung festgestellt –

GdS oder GdB?

In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen Einzel-GdS (Grad der Schädigungsfolgen) zugeordnet. Der Begriff Grad der Schädigungsfolgen findet Anwendung im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei sich der GdS nur auf die Schädigungsfolgen bezieht. Hingegen bezieht sich der Grad der Behinderung auf alle Gesundheitsstörungen und zwar unabhängig von ihrer Ursache. Die den Behinderungen und Erkrankungen (Anlage 2 zur VersmedV) zugeordneten GdS-Werte entsprechen den GdB-Werten.

Wie wird ein Grad der Behinderung-Schwerbehinderung festgestellt: GdB 20 ist Startpunkt

Die Feststellung der Behinderung erfolgt grundsätzlich erst ab einem Grad der Behinderung von 20. Dann schickt die Versorgungsverwaltung einen Feststellungsbescheid an den Antragsteller heraus. Die Schwerbehinderteneigenschaft besteht ab einem Grad der Behinderung von 50 und höher (GdB 50).

Das Feststellungsverfahren wird auf Antrag von den Ämtern der Versorgungsverwaltung durchgeführt, § 152 Absatz 1 SGB IX. Medizinische Gutachter der Ämter prüfen den Grad der Behinderung nach den Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Die Versorgungsämter stellen dann einen Feststellungsbescheid und ab festgestellter Schwerbehinderung auf Antrag auch ein Schwerbehindertenausweis aus. In diesem Ausweis wird der Grad der Behinderung und die gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) eingetragen werden. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen, Altersrente für schwerbehinderte Menschen und sonstigen Hilfen. Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet ausgestellt.

Wie wird ein Grad der Behinderung-Schwerbehinderung festgestellt

Bei erwerbstätigen Personen gelten bei der Feststellung der Behinderung spezielle Fristen. Schwerbehinderte Menschen können nach einem Überprüfungsverfahren oder nach Ablauf einer Heilungsbewährung den Schwerbehindertenstatus verlieren, weil der GdB auf weniger als 50 herabgestuft wird. Für diese Betroffenen besteht aber Anspruch auf die besonderen Rechte und Nachteilsausgleiche noch bis zum Ende des dritten Monats weiter, ab dem der Bescheid nicht mehr anfechtbar ist- Schutzfrist nach § 199 SGB IX.

18.02.2025

Referenz:

https://rentenbescheid24.de/wie-wird-ein-grad-der-behinderung-schwerbehinderung-festgestellt

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