Barriere Reduzierung – Investitionszuschuss
Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
- Antragstellung wieder möglich
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere Reduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
Wichtig: Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen.
Maßnahmen zur Barriere Reduzierung
Mit vielen Maßnahmen können Sie Wohn- und Außenbereiche barrierearm gestalten – zum Beispiel:
Förderbereich 1: Wege zum Gebäude
Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang
Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen
Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen
Förderbereich 5: Badezimmer
Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Alles Weitere dazu auf der Webseite der KFW – Bank aus Verantwortung.
22.02.2024
Referenz:
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