
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes beschlossen, der vorsieht, dass medizinisches Cannabis künftig nur noch nach einem persönlichen Arztkontakt verschrieben werden darf. Damit soll die bisher mögliche Verschreibung über Online-Plattformen ohne direkte ärztliche Untersuchung beendet werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begründete den Schritt mit einem starken Anstieg der Cannabisimporte und einer problematischen Verordnungspraxis im Internet. So habe sich die Importmenge im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 400 Prozent erhöht – von 19 auf rund 80 Tonnen –, während die Zahl der Kassenverordnungen nur minimal gestiegen sei.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, diese Fehlentwicklung zu korrigieren und den Missbrauch von Medizinalcannabis einzudämmen. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig bei der Erstverordnung eine persönliche Anamnese und Untersuchung durchführen sowie über mögliche Risiken, insbesondere Suchtgefahren und psychische Folgen, aufklären. Folgeverschreibungen dürfen nur erfolgen, wenn innerhalb von vier Quartalen ein persönlicher Arztkontakt stattgefunden hat; in den dazwischenliegenden Quartalen kann eine telemedizinische Konsultation ausreichend sein.
Auch der Versand von Medizinalcannabis über Online-Apotheken soll künftig verboten werden, da laut Gesundheitsministerium die erforderliche Beratung nur im persönlichen Kontakt mit der Apotheke gewährleistet werden kann. Der Botendienst der Apotheken bleibt davon jedoch unberührt.
Die Bundesärztekammer unterstützt die geplanten Einschränkungen. Präsident Klaus Reinhardt betonte, dass Cannabis ein psychoaktiver Stoff mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial sei und eine verantwortungsvolle Therapie daher eine direkte ärztliche Betreuung voraussetze. Er plädierte zudem für eine Rückführung von Medizinalcannabis in das Betäubungsmittelgesetz, um die ärztliche Verantwortung zu stärken und die Patientensicherheit zu erhöhen.
Zustimmung kam auch von der SPD, deren gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis die Bedeutung einer verlässlichen und wohnortnahen Versorgung für Betroffene hervorhob. Kritik äußerte hingegen die Linke, die in den geplanten Änderungen keinen sachlichen Grund sieht und befürchtet, dass das Verbot des Online-Vertriebs den Schwarzmarkt ankurbeln und dadurch die Gesundheitsrisiken für Patientinnen und Patienten erhöhen könnte.
12.10.2025

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