Cannabis auf Rezept ohne neue Hürden

Geplante Einschränkungen für Hausärzte vom Tisch

Cannabis auf Rezept ohne neue Hürden

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Vom 16.03.2023

Berlin. Anders als befürchtet werden die Möglichkeiten zur Verschreibung von medizinischem Cannabis doch nicht massiv eingeschränkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken (G-BA), das oberste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, ließ am Donnerstag ursprüngliche Überlegungen fallen, nach denen eine Verordnung von Medizinalcannabis durch Allgemeinärzte und Allgemeinärztinnen ausgeschlossen werden sollte.

Cannabis

Danach hätten je nach medizinischer Indikation nur noch bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte Cannabis verschreiben dürfen, wobei auch der gesamte Genehmigungsprozess deutlich restriktiver gestaltet werden sollte. Nun bleibt es aber dabei, dass auch künftig alle Ärztinnen und Ärzte Cannabis verordnen dürfen.

Nur in einem Punkt gibt es eine Einschränkung: Künftig haben bei der Verordnung cannabishaltige Fertigarzneimittel mit synthetischem THC einen gewissen Vorrang vor Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten. Der Arzt oder die Ärztin muss zunächst prüfen, ob in dem konkreten Fall Cannabisfertigarzneimittel infrage kommen. Ist das nicht der Fall und es werden Blüten oder Extrakte verordnet, muss das gegenüber der Krankenkasse begründet werden.

Argumentiert wird, dass Blüten und Extrakte schwerer zu dosieren seien und es daher ein Sicherheitsrisiko gebe. „Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte hier zwischen dem Bestreben, schwerkranken Menschen mit einer zusätzlichen Therapieoption zu helfen, und der notwendigen Arzneimitteltherapiesicherheit abzuwägen“, erklärte G-BA-Chef Josef Hecken anschließend. Auch das Genehmigungsverfahren durch die Kassen bleibt im Wesentlichen unverändert.

Quelle: https://epages.ksta.de/data/173432/reader/reader.html?#!preferred/0/package/173432/pub/228919/page/6

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